Als auch überregional tätige Kanzlei vertreten wir Sie schwerpunktmäßig in allen Rechtsfragen des Strafrechts, des Erbrechts sowie des allgemeinen Zivilrechts.
Sollten Sie Fragen zu Sachverhalten dieser oder anderer Rechtsgebiete beschäftigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, Bewertungen abzugeben und Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen.
Geboren 1970 im oberbayerischen Wolfratshausen, arbeite ich nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München sowie dem Ersten und Zweiten Staatsexamen seit 1999 als Rechtsanwalt. Im Jahre 2012 wurde mir das Recht verliehen, den Fachanwaltstitel für den Bereich Strafrecht zu führen.
In München geboren, absolvierte ich eine Lehre zum Bankkaufmann und legte das erste und zweite juristische Staatsexamen mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München ab. Die Referendarzeit verbrachte ich bei der Regierung von Oberbayern, beim Landgericht München I sowie bei der Staatsanwaltschaft München I. Aufgrund der Kenntnisse und Erfahrungen wurde mir die Befugnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.
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